Corona Informationen
Fragen und Antworten zu den Selbsttests an den Schulen
Im folgenden Dokument finden Sie alle wichtigen Fragen zum Thema „Selbsttest an den Schulen“. Ihre Pflichten als Eltern, was passiert, wenn Sie den Selbsttest verweigern etc.
Wichtig: Ohne unterzeichneter Einverständniserklärung darf Ihr Kind nicht an der Testung in der Schule teilnehmen! Deshalb geben Sie Ihrem Kind bitte am ersten Schultag die unterschriebene Einverständniserklärung in die Schule mit!
Schulstart am 15.2.2021
Der Präsenzunterricht beginnt nach den Semesterferien am 15. Februar 2021. Wir werden im Schichtbetrieb unterrichten. Mo und Di kommen die Gruppe A, am Mi und Do die Gruppe B. Am Fr ist für beide Gruppen Distance Learning. Die darauffolgende Woche wird getauscht.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternbrief.
Antigen Selbsttest für SchülerInnen
Sie finden hier eine Elterninformation des Bildungsministeriums zum Thema Selbsttest:
Die Vorteile des Selbsttests hier noch einmal zusammengefasst:
- Der Test ist schonend (Der Tupfer muss nur in den vorderen Bereich der Nasenhöhle eingeführt werden)
- Er ist kostenlos
- Das Ergebnis wird nach 15 Minuten sichtbar
- Der Test wird in der Schule unter Aufsicht einer Lehrperson durchgeführt
Wenn Ihr Kind wieder die Schule besucht, bekommen Sie ein Formular zur Einverständniserklärung, welches Sie bitte ausgefüllt wieder an den Klassenvorstand abgeben. Natürlich nur freiwillig.
Wir möchten nochmal darauf hinweisen, dass dieser Selbsttest freiwillig ist und ohne Einwilligungserklärung nicht durchgeführt wird!
Vorverlegung der Semesterferien
Die Semesterferien wurden in Oberösterreich um eine Woche vorverlegt. Sie finden nun zwischen 8. und 14. Februar 2021 statt.
Die Schulnachricht wird den SchülerInnen in den ersten beiden Tagen nach den Semesterferien ausgehändigt.
Distance Learning verlängert
Das Distance Learning wurde bis zum 5.2.21 verlängert. Es besteht wieder die Möglichkeit, die Kinder zur Betreuung zuschicken.
Wir bitten um rasche Mitteilung an den Klassenvorstand, sollte Betreuungsbedarf für diese Zeit bestehen.